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   BGH, 21.03.2017 - X ZR 19/15   

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https://dejure.org/2017,17272
BGH, 21.03.2017 - X ZR 19/15 (https://dejure.org/2017,17272)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2017 - X ZR 19/15 (https://dejure.org/2017,17272)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2017 - X ZR 19/15 (https://dejure.org/2017,17272)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 119 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines hydraulischen Pressgeräts; Maßgeblichkeit des Sinngehalts bei der Auslegung von Veröffentlichungen zur Durchführung der Neuheitsprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 119 Abs. 1; PatG § 119 Abs. 5 S. 1
    Beurteilung der Patentfähigkeit eines hydraulischen Pressgeräts; Maßgeblichkeit des Sinngehalts bei der Auslegung von Veröffentlichungen zur Durchführung der Neuheitsprüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2017, 111691
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZR 19/15
    a) Bei der Auslegung von Veröffentlichungen zur Durchführung der Neuheitsprüfung ist nicht der Wortlaut maßgeblich, sondern der Sinngehalt, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens unmittelbar und eindeutig entnimmt (BGH, Urteil vom 18. März 2014 - X ZR 77/12, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 25, 26 - Olanzapin).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZR 19/15
    Soweit die Beklagte das Streitpatent nicht mehr verteidigt, ist es ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären (BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 85 Rn. 46 - Rauchgasklappe; Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 Rn. 15 - Carvedilol II).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZR 19/15
    Soweit die Beklagte das Streitpatent nicht mehr verteidigt, ist es ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären (BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 85 Rn. 46 - Rauchgasklappe; Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 Rn. 15 - Carvedilol II).
  • BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12

    Proteintrennung - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZR 19/15
    a) Bei der Auslegung von Veröffentlichungen zur Durchführung der Neuheitsprüfung ist nicht der Wortlaut maßgeblich, sondern der Sinngehalt, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens unmittelbar und eindeutig entnimmt (BGH, Urteil vom 18. März 2014 - X ZR 77/12, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 25, 26 - Olanzapin).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (BGH BeckRS 2017, 111691; BGH BeckRS 2015, 14874; BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH BeckRS 2017, 111691; BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

  • LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 70/20

    Zweiteiliges Zahnimplantatsystem

    Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (BGH, BeckRS 2017, 111691; BGH, BeckRS 2015, 14874; BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, BeckRS 2017, 111691; BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

  • LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 87/20

    Bewegungssensorgesteuerte Leuchtenvorrichtung III

    Zu ermitteln ist deshalb nicht, in welcher Form der Fachmann etwa mit Hilfe seines Fachwissens eine gegebene allgemeine Lehre ausführen oder wie er diese Lehre gegebenenfalls abwandeln kann, sondern ausschließlich, was der Schrift aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen ist (BGH, BeckRS 2017, 111691; BGH, BeckRS 2015, 14874; BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

    Nicht anders als bei der Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs ist vielmehr der Sinngehalt der Veröffentlichung maßgeblich, also diejenige technische Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, BeckRS 2017, 111691; BGH GRUR 2014, 758 - Proteintrennung; BGH, GRUR 2009, 382 - Olanzapin).

  • BPatG, 25.10.2023 - 8 Ni 16/23
    Die Klage ist insoweit begründet, als das Streitpatent, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2007, 404, Rdn. 15 - Carvedilol II; GRUR 2011, 707, Rdn. 8 - Dentalgerätesatz; Urteil vom 21. März 2017, X ZR 19/15, Rdn. 19 - juris).
  • BPatG, 12.03.2021 - 6 Ni 4/20
    Soweit die Beklagte das Streitpatent in seiner erteilten Fassung nicht mehr verteidigt, ist es ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857 Rn. - Rauchgasklappe; Urteil vom 21. März 2017 - X ZR 19/15, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17

    Zulässigkeit einer privatschriftlichen Übersetzung einer Druckschrift im

    Die Klage ist insoweit begründet, als das Streitpatent, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, nämlich im Patentanspruch 8, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2007, 404, Rdn. 15 - Carvedilol II; GRUR 2011, 707, Rdn. 8 - Dentalgerätesatz; Urteil vom 21. März 2017, X ZR 19/15, Rdn. 19 - juris).
  • BPatG, 29.06.2021 - 4 Ni 7/21
    Die Klage ist insoweit begründet, als das Streitpatent, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, hier mit dem Hilfsantrag 3, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2007, 404, Rdn. 15 - Carvedilol II; GRUR 2011, 707, Rdn. 8 - Dentalgerätesatz; Urteil vom 21. März 2017, X ZR 19/15, Rdn. 19 - juris).
  • BPatG, 18.05.2021 - 4 Ni 36/19
    Soweit das Streitpatent vorliegend in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt worden ist, war es in dem Umfang, in dem es durch die Patentinhaberin nicht mehr verteidigt worden ist, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2007, 404, Rn. 15 - Carvedilol II; GRUR 2011, 707, Rn. 8 - Dentalgerätesatz; Urteil vom 21. März 2017, X ZR 19/15, Rn. 19 - juris).
  • BPatG, 11.12.2023 - 8 Ni 12/23
    Die Klage ist insoweit begründet, als das Streitpatent, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2007, 404, Rdn. 15 - Carvedilol II; GRUR 2011, 707, Rdn. 8 - Dentalgerätesatz; Urteil vom 21. März 2017, X ZR 19/15, Rdn. 19 - juris).
  • BPatG, 18.06.2021 - 4 Ni 31/18
    Die Klage ist insoweit begründet, als das Streitpatent, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, hier mit dem Hilfsantrag III, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2007, 404, Rdn. 15 - Carvedilol II; GRUR 2011, 707, Rdn. 8 - Dentalgerätesatz; Urteil vom 21. März 2017, X ZR 19/15, Rdn. 19 - juris).
  • BPatG, 14.07.2020 - 4 Ni 82/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Nockenwellenversteller einer

  • BPatG, 13.01.2022 - 4 Ni 18/20
  • BPatG, 03.08.2021 - 4 Ni 36/19
  • LG Düsseldorf, 28.12.2017 - 4a O 32/14

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • BPatG, 08.04.2022 - 4 Ni 5/22

    Patentnichtigkeitssache - "System und Verfahren zur Übertragung von Daten

  • BPatG, 27.10.2020 - 4 Ni 86/17
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